Bei einer heutigen Telefonkonferenz mit Frau Rosskopf, Frau Sandner und Herrn Weigl, berichteten sie uns von der mündlichen Mitteilung des Oberlandesgerichtes München. Damit weißt das Gericht eine Berufung des Betreibers des berühmten 139 Meter Enercon Windrades aus Marxheim zurück.


Dieser muss nun zwischen 22 und 6 Uhr  45 Dezibel einhalten. Überschreitet das Windrad die 45 Dezibel so muss der Betreiber mit einem Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro rechnen. Desweiteren muss der Betreiber sämtliche aufgelaufenen Kosten des Verfahrens tragen.


Uns liegt leider noch keine schriftliche Begründung des Gerichtes vor. In dieser wird dann sicherlich auch eine Stellungnahme zur Anerkennung der Impulshaltigkeit des Windradgeräusches enthalten sein. Aufgrund des bisherigen Urteilsinhalt gehen wir aber mit großer Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Impulshaltigkeit und damit die + 3 Dezibel  des Lärmgutachten anerkannt wurden.

Wir werden hier über weitere Details berichten!

Wir kennen die Belastungen, die diese Familien ertragen müssen und freuen uns daher umso mehr, dass sich nun der lange Weg für die Familien gelohnt hat.


Ein gutes Vorbild für mögliche Ereignisse in Zöschingen!